GAIN Gender & Agency Preise

Preis für wissenschaftliche Abschlussarbeiten

 

Die Forschungsplattform GAIN – Gender: Ambivalent In_Visibilities vergibt (als Nachfolgerin des Forschungsverbundes Gender & Agency) jährlich Preise für Dissertationen, Diplom- und Masterarbeiten, die an der Universität Wien verfasst worden sind.

Das Preisgeld beträgt für Dissertationen 1.000,-- (Euro tausend), für MA- und Diplomarbeiten 500.- (Euro fünfhundert).

Die Verleihung wird im Winter desselben Jahres in feierlicher Form stattfinden.

 


Einreichungen

Dissertationen, Diplom- und Masterarbeiten aus allen Disziplinen im Bereich der Gender Studies können von den Verfasser:innen eingereicht werden. Das Verfahren (inkl. Defensio/Diplomprüfung) muss komplett abgeschlossen sein.
Die Abschlussarbeiten müssen nach dem 01.01.2014 approbiert worden sein.

    Einreichtermin: 31. Juni 2024

    Einreichunterlagen (elektronisch, jeweils in getrennten PDF-Dokumenten):

  •         Volltext der Arbeit
  •         Kurzdarstellung der Arbeit in max. 7.000 Zeichen (Forschungsansatz, Themenschwerpunkte, Methoden, Forschungsgang, Ergebnisse)
  •         Alle Gutachten
  •         Abschlusszeugnis
  •         Curriculum Vitae


Einreichadresse: office.gain@univie.ac.at
Betreff: GAIN Gender & Agency Preis 

Die Preisträger:innen werden innerhalb von drei Monaten nach Einreichschluss bekannt gegeben.

Eine neuerliche Einreichung einer bereits in den Vorjahren eingereichten Arbeit oder einer dem Gender & Agency Forschungsverbund vorgelegten Arbeit ist nicht möglich.

 

Jury

Die Sprecherin der Forschungsplattform bildet mit den GAIN Members die Kernjury.

Erweiterte Jury: Für die inhaltliche Beurteilung der eingereichten Arbeiten kooptiert die Kernjury per Stimmenmehrheit Fachvertreter:innen aus den jeweiligen Disziplinen.

Leitung: Die Sprecherin der Forschungsplattform sitzt der Jury des Wissenschaftspreises vor.

Prozedere

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bei Abstimmungen gibt die einfache Stimmenmehrheit den Ausschlag.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Vorsitzenden den Ausschlag.
Die Abstimmung kann im Umlaufweg (elektronisch) erfolgen.
Zur weiteren Bestimmung des Prozederes kann die Kernjury eine Geschäftsordnung entwickeln und in Kraft setzen.
Einreichende erklären sich bereit, im Fall der Zuerkennung des Preises an der Preisverleihung teilzunehmen und die Publikation von Fotos der Verleihungszeremonie zu gestatten.

 

Hinweis: Wissenschaftspreise sind nicht einkommenssteuerpflichtig.