18:30 Uhr, online
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Daher kann nicht erwartet werden, dass ein Asylbewerber seine Homosexualität in seinem Herkunftsland geheim hält, um eine Verfolgung zu vermeiden“ (EuGH, X, Y, Z, 7.11.2013, C-199/12 –C-201/12).
So knapp, so bedeutsam: Seit dem zitierten Urteil des Europäischen Gerichtshofs darf im Asylverfahren Unsichtbarkeit nicht mehr verordnet werden. Es ist unzulässig, Geflüchtete zurück ins Closet zu schicken. Der Vortrag zeichnet nach, was seit EuGH X, Y, Z in der österreichischen Asylgerichtsbarkeit passiert ist und baut dazu auf eine Analyse von 50 Entscheidungen auf. Welche Un_Sichtbarkeiten haben Geflüchtete für sich beansprucht? Wie wirkt sich das Urteil auf den Bereich der geschlechtlichen Identität aus; welche Un_Sichtbarkeiten gestehen Gerichte dem LGBTIQ-Spektrum zu? Ausgehend von den Analyseergebnissen entwickelt der Vortrag Ansätze für eine Asylrechtspraxis, die Un_Sichbarkeit nicht als Frage von Identitäten, sondern von Verhältnissen versteht. Dazu arbeitet er mit dem Konzept der Heteronormativität und einem Fokus auf die am 25.2.2020 zu E4470/2019 ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Aus ihr stammt auch das Zitat im Titel.
Dr. Petra Sußner ist Projektkoordinatorin in der DFG-Forschungsgruppe „Recht-Geschlecht-Kollektivität“ und Post-Doc Wissenschafterin an der Humboldt Universität zu Berlin. Sie hat an der Universität Wien promoviert, ihr Buch „Flucht-Geschlecht-Sexualität“ ist im Dezember 2020 in der juristischen Schriftenreihe des Verlag Österreich erschienen.
Eine Veranstaltung im Rahmen der Ringvorlesung des MA Gender Studies "Aktuelle Debatten und Interventionen: Gender: Ambivalente Un_Sichtbarkeiten?"